Ein Vermieter kündigte dem Mieter eines Ladenlokals, weil er das Gebäude totalsanieren wollte. Der Mieter focht die Kündigung beim Mietgericht Zürich an. Dies verlängerte das Mietverhältnis vorerst für zwei Jahre, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung. Der Vermieter wehrte sich vergeblich gegen die mögliche Verlängerung, da sonst die Baubewilligung ablaufen würde. Laut Mietgericht lässt sich das Projekt aber unverändert ein zweites Mal eingeben. Die Oberrichter des Kantons Zürich wiesen die dagegen vom Vermieter erhobene Beschwerde ab.

Obergericht Zürich, NG180005 vom 29.11.18