Die Mieterin eines Ladenlokals in Bern installierte neben der Eingangstür ohne Erlaubnis des Vermieters eine Videokamera. Trotz mehrfacher Aufforderung des Vermieters demontierte sie die Kamera nicht. Deshalb kündigte der Vermieter. Die Mieterin wehrte sich vor Gericht mit dem Argument, die Verwaltung habe der Installation zugestimmt. Sie habe Unterlagen eingereicht, aus denen die Montage der Kamera hervorgegangen sei. Das Obergericht Bern erachtete die Kündigung trotzdem für rechtens: Für Änderungen an der Mietsache brauche es eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. 

Obergericht Bern, Entscheid ZK 19 139 vom 10.9.19