Eine Genferin schloss Anfang 2016 bei Sanitas die halbprivate Spitalversicherung «Hospital Ex­tra Liberty» ab. Sie musste angeben, ob sie an Gesundheitsstörungen leide und ob Operationen geplant seien. Die Frau verneinte beides. Ende 2016 liess sie im Unispital Genf Geschwüre entfernen. Sanitas erfuhr, dass diese bereits 2015 entdeckt wurden, kündigte ihr wegen falscher Angaben und lehnte die Zahlung der 16 000 Franken für die Opera­tion ab. Die Frau wehrte sich bis vor Bundes­gericht vergeblich. Ihr Argument, die Geschwüre seien gutartig und Anfang 2016 keine Operation geplant gewesen, half ihr nicht. 

Bundesgericht, Urteil 4A_555/2019 vom 28.8.202