Die Online-Mahnung ist gültig

Ein Mann hatte sich bei der Krankenkasse ­Supra dem «Supranet» angeschlossen. In den Bedingungen stand, damit verzichte er auf ­«jeden Versand via Postweg» – und die Supra lasse ihm «keine Informationen auf dem Postweg zukommen». Als der Mann die Prämien nicht zahlte und ­betrieben wurde, wehrte er sich mit dem Argument, er sei vorher nicht ordentlich gemahnt worden, denn das Gesetz verlange eine «schriftliche» Mahnung. Die Supra hatte sie ihm nur online via «Supranet» hinterlegt. 

Das sei in Ordnung, sagt das Bundesgericht. Der Versicherte habe auf den Postweg ver­zichtet, deshalb seien auch Online-Mahnungen rechtsgültig.

Bundesgericht, Urteil 9C_597/2014 vom 10. 12. 2014