Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen wollte aus dem Leben scheiden und nahm 60 Schlaf­tabletten und Alkohol ein. Seine Lebenspart­nerin verhinderte den Suizid. Gegenüber der Polizei erwähnte sie, dass der Mann ein Alkoholproblem habe. Das Strassenverkehrsamt St. Gallen ordnete gestützt auf den Polizeirapport eine verkehrsmedizinische Untersuchung an. Dagegen wehrte sich der Betroffene erfolgreich bei der ­zuständigen Rekurskommission. Ein Arztbericht entkräftete den Verdacht auf Alkoho­lismus. Laut Kommission reicht ein Suizidversuch nicht, um Zweifel an der Fahreignung zu wecken.

Rekurskommission SG, Entscheid IV-2019/137 vom 9.1.2020