Ein Mann aus dem Kanton Baselland kaufte in einer Garage ein Occasionsauto. Zwei Tage später liess er es beim TCS überprüfen, nach drei Tagen erhielt er den Bericht: Unter anderem seien Karosserie, Radkappen und Sicherheitsgurte beschädigt. Zwölf Tage nach dem Kauf reklamierte der Mann bei der Garage. Er forderte 7650 Franken für den Minderwert des Autos. Die Zivilgerichte aller Instanzen wiesen die Klage ab: Beim Occasionskauf müsse man in der Regel innert einer Woche reklamieren, bei derart offensichtlichen Schäden sofort. Sonst würden die Mängel als akzeptiert gelten.

Bundesgericht, 4D_25/2019 vom 23.5.2019