Einem Genfer wurde die Jacke aus dem Auto gestohlen. Es gab ein Handgemenge mit dem Dieb. Dabei wurde der Mann durch Messerstiche in den Hals schwer verletzt. Er erhielt danach von der Unfallversicherung Helsana eine Rente. Sie halbierte diese jedoch mit der Begründung, der Bestohlene habe sich bewusst auf einen Kampf eingelassen. Er wehrte sich bei den kantonalen Gerichten erfolglos. Die Bundesrichter aber gaben ihm recht: Die Helsana müsse die volle Rente zahlen. Der Mann habe nicht mit diesem Angriff rechnen müssen.

Bundesgericht, Urteil 8C_193/2019 vom 1.10.2019