Die ledigen Eltern eines 5-jährigen Kindes stritten sich wegen «Kindesschutzmassnahmen» vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen ZH. Der Vater beschwerte sich beim Bezirksrat Winterthur über den Entscheid der Kesb und beantragte einen Gratis­anwalt. Der Bezirksrat gewährte ihm den kosten­losen Rechtsvertreter – allerdings erst für das Beschwerdeverfahren und nicht für die Vorbereitung. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich beim Obergericht des Kantons Zürich. 

Obergericht des Kantons Zürich, Urteil pQ180019-O/U vom 19. April 2018