Ein Mann aus dem Kanton Zürich hatte seine Krankenversicherung bei der Groupe Mutuel. Er schuldete Prämien und Selbstbehalte von knapp 950 Franken. Die Kasse betrieb ihn und schlug zusätzlich rund 260 Franken Bearbeitungs­gebühren drauf. Der Versicherte wehrte sich beim Sozialversicherungsgericht Zürich gegen die seiner Meinung nach zu hohen Zusatzkosten. Laut Gesetz darf der Versicherer nämlich nur «angemessene Bearbeitungsgebühren» erheben. Das Gericht hielt die Mahngebühren im Umfang von fast 28 Prozent der Ausstände für zu hoch und halbierte sie auf knapp 130 Franken.

Sozialversicherungsger. ZH, Urteil KV.2019.00042 vom 9.4.20