Betrieb muss Kranken Lohnausfall ­zahlen

Gemäss Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) muss der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Kollektiv-Kranken­taggeldversicherung abschliessen. Diese zahlt im Krankheitsfall maximal 720 Tage lang 80 Prozent des Bruttolohns. Ein Walliser Hotelier missachtete diese Pflicht. Mehr noch: Als sein Koch krank wurde und sechs Monate lang arbeitsunfähig war, verweigert ihm der Hotelier die Lohnfortzahlung. Laut Bundesgericht muss der Hotelier aber dennoch zahlen. In solchen Fällen müssten Arbeitnehmer so behandelt werden, «wie wenn die Versicherung vertrags­konform zustande gekommen wäre».

Bundesgericht, Urteil 4A_427/2014 vom 2. 12. 2014