Eine 44-jährige Waadtländerin liess zwei künstliche Befruchtungen mit hormoneller Stimulation der Eierstöcke durchführen. Ihre Krankenkasse Intras wollte die Kosten von rund 4500 Franken nicht zahlen. Begründung: Die Frau sei aufgrund ihres Alters unfruchtbar, nicht wegen einer Krankheit. Sie wehrte sich zunächst erfolgreich beim Kantonsgericht. Dieses musste aber nach einer Beschwerde der Intras beim Bundes­gericht über die Bücher und gab der Versicherung recht. Die behandelnde Ärztin hatte bestätigt, das Alter der Patientin sei der einzige Faktor für ihre Unfruchtbarkeit. Die Bundesrichter wiesen die Beschwerde der Frau gegen den Entscheid ab.

Bundesgericht, Urteil 9C_800/2019 vom 21.10.2020