Zahlungsbefehl ist aufgehoben

Ein Mann betrieb seinen Arbeitgeber über 1,2 Millionen Franken. Als Grund nannte er im Betreibungsbegehren: «Forderung aus Arbeitsvertrag und Strafverfahren etc.». Daraufhin verlangte der Arbeitgeber, dass dieser Zahlungsbefehl aufgehoben werde, und hat recht bekommen. Bei einer Betreibung muss der Be­triebene erkennen können, worum es geht. ­Gemäss Bundesgericht war hier der Forderungsgrund nicht hinreichend umschrieben. Der Mann hatte zwar 4 Jahre zuvor in einem 22-­seitigen Schreiben an den Arbeitgeber seine Forderung beziffert und begründet. Doch da­zwischen sei zu viel Zeit vergangen.

Bundesgericht, Urteil 5A_861/2013 vom 15. 4. 2014