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Ein Mann war zum Zivildienst aufgeboten, doch er verschlief den Termin. Das kostete ihn eine Busse von 75 Franken. Sein Argument, er wisse nicht, ob sein Wecker richtig funktioniert habe, liess das Gericht nicht gelten. Aber es zeigte Milde bei der Busse. Möglich wäre in solchen Fällen eine Busse von bis zu 2000 Franken. Das Bundesverwaltungsgericht liess es bei den 75 Franken bewenden, weil sich der Mann sofort nach dem Aufwachen gemeldet hatte. Und weil er damals über kein Einkommen verfügte.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil B_1828/2014 vom 5. 8. 2014
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