Ein Aargauer Autofahrer verweigerte bei einer Verkehrskontrolle einen Drogen-Schnelltest. Er musste deshalb auf den Polizeiposten, wo er sich einer Blutprobe widersetzte. Das Bezirksgericht Zofingen AG büsste ihn wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit 600 Franken und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Franken. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft erhöhte das Obergericht die Strafe auf 2000 Franken Busse und 90 Tagessätze à 90 Franken. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich beim Bundesgericht: Das Obergericht sei zu Unrecht von zwei Tathandlungen ausgegangen, was die Strafe erhöht habe. Es muss die Strafe deshalb reduzieren.

Bundesgericht, Urteil 6B_614/2019 vom 3.12.19