Das Bundesstrafgericht hat einen Autolenker aus dem Kanton Thurgau wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Der Mann hatte eine Autobahnvignette auf ein transparentes Klebeband geklebt und sie auf diese Weise verwendet. So konnte er die Vignette für verschiedene Fahrzeuge benutzen.

Der Vignettenbschiss kommt den Thurgauer Autofahrer auch sonst teuer zu stehen. Nebst der Busse muss er die Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen. Statt 40 Franken für eine Vignette kostet ihn die illegale Aktion total 1000 Franken.

Bundesstrafgericht, Urteil SK.2015.13 vom 8. 5. 2015