Ein Temposünder erhielt von der Kantonspolizei Graubünden eine Busse von 240 Franken. Er bezahlte sie nicht. Deshalb eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren. Schliesslich beglich der Mann die Busse, er wehrte sich jedoch gegen die Kosten der Staatsanwaltschaft in der Höhe von 205 Franken. Das Regionalgericht Imboden in Domat/Ems GR wies seine Einsprache ab und erhob Gerichtsgebühren von 4500 Franken. Dagegen wehrte sich der Mann mit Beschwerde ans Bundesgericht. Es reduzierte die Gebühr auf 1000 Franken. Es sei «weder dargetan noch ersichtlich, wie sich die Gerichtsgebühr von 4500 Franken rechtfertigen liesse».

Bundesgericht, Urteil 6B_1066/2019 vom 4.12.2019