Bei Streit anhalten

Ein Ehepaar stritt sich auf der Autobahn um ein Handy. Es kam zu Handgreiflichkeiten: ­Unter anderem legte die Frau ihren Oberkörper über das Lenkrad, um das Mobiltelefon zu ­behändigen, und der Mann schlug sie. Nach ­einer Zickzack-Fahrt über die Autobahn ­landete das Auto in einem Wildschutzzaun. ­Dafür wurde der Mann als Lenker zu einer ­bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung vollumfänglich bestätigt. Statt sich zu prügeln, hätte der Mann zum Beispiel anhalten können.

Bundesgericht, Urteil 6B_221/2014 vom 5. 6. 2014