Ein Zürcher Autofahrer war in eine Auffahrkollision verwickelt. Er hatte eine Insassenversicherung bei der Helvetia, die ein Invaliditätskapital von 40 000 Franken versichert. Voraussetzung laut Police: «Als Folge eines Unfalles muss innert 5 Jahren eine voraussichtlich lebenslängliche Invalidität eintreten.» Umstritten war, ob auch psychische Beeinträchtigungen versichert sind. Denn der Lenker litt nach dem Unfall an einer Depression. Das Bezirksgericht Uster ZH bejahte die Frage: Die Versicherung beziehe sich zwar nur auf körperliche Schäden, doch auch psychische Leiden könnten zu Invalidität führen.

Bezirksgericht Uster ZH, Beschluss CG180015 vom 4.9.2019