Keine Insolvenzentschädigung

Geht eine Firma in Konkurs, erhalten die Angestellten eine Insolvenzentschädigung für maximal vier Monate, falls ihnen der Betrieb den Lohn für die Zeit vor dem Konkurs schuldig ­geblieben ist. Dies gilt laut Bundesgericht aber nur, wenn die angestellte Person tatsächlich gearbeitet hat.

Deshalb erhält ein Mann keine Insolvenzentschädigung: Er hatte im Zeitraum vor der ­Firmenpleite gar nicht gearbeitet, sondern war vom Betrieb freigestellt worden.

Bundesgericht, Urteil 8C_614/2014 vom 12. 12. 2014