Krankenkasse zahlt nicht

Ein Arzt wollte bei einer Patientin eine Therapie mit Mikronährstoffen machen; deshalb gab er Laboranalysen in Auftrag. 

Diese Analysen ­stehen zwar auf der sogenannten Analyseliste und müssen grundsätzlich von der obliga­torischen Grundversicherung bezahlt werden. Dennoch muss die Krankenkasse die Analysekosten in diesem Fall nicht übernehmen. Denn die alternative Mikronährstoff-Therapie wird von der Grundver­sicherung nicht bezahlt, und daher muss die Kasse auch nicht für Analysen zahlen, die einzig im Hinblick auf eine solche Therapie ­gemacht werden.

Bundesgericht, Urteil 9C_108/2014 vom 26. 9. 2014