Ein AHV-Rentner erhielt Ergänzungsleistungen. Nachdem bekannt wurde, dass er in Ungarn eine Eigentumswohnung besitzt, sollte er rund 40 000 Franken zurückzahlen. Der Rentner ­zahlte aber nur 3000 Franken und zügelte nach Ungarn. Deshalb zog ihm die AHV-Ausgleichskasse monatlich 750 Franken von seiner AHV-Rente ab. Ihm blieben noch 470 Franken im Monat. Der Rentner beschwerte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht – ohne Erfolg. 

Bundesverwaltungsgericht, Urteil C-7387/2016 vom vom 21.August 2017