Die Krankenkasse Sympany betrieb einen Mann, weil er diverse Prämien nicht bezahlt hatte. In einem der Verfahren ging es um einen Ausstand von 1025 Franken, und dafür verlangte Sympany 480 Franken Mahngebühren (8 Mahnungen à 60 Franken). Das sei ein «offensichtliches Missverhältnis», kritisiert das Bundesgericht. Die Gebühr müsse sich «in vernünftigen Grenzen» halten. Das kantonale Gericht hatte die Mahnspesen auf 240 Franken gesenkt (30 Franken pro Mahnung). Das Bundesgericht segnete dies ab, aber mit der Bemerkung, das sei im Verhältnis zur Schuld immer noch ­«relativ hoch».

Bundesgericht, Urteil 9C_870/2015 vom 4. 2. 2016