Eine Freiburgerin zahlte pro Monat 1500 Franken Miete plus 90 Franken akonto für «Nebenkosten». Der Vertrag verwies auf die Allgemeinen Mietbedingungen. 2021 machte sie beim Mietgericht des Saanebezirks geltend, die Nebenkosten seien nicht klar genug vereinbart. Sie verlangte die Kosten der letzten zehn Jahre von rund 21'000 Franken zurück. Erst das Kantonsgericht Freiburg gab ihr recht: Ein standardisierter Zusatz zum Mietvertrag genüge nicht. Der Vertrag müsse die effektiv zu zahlenden Nebenkosten aufführen. Der Vermieter muss das Geld zurückzahlen.

Kantonsgericht Freiburg, Urteil 102 2022 123 vom 7.3.2023