Viele Hersteller locken auf den Verpackungen ihrer Produkte mit Abbildungen von saftigen Früchten. Doch in den Zutatenlisten finden sich lediglich künstliche Aromen oder gar keine Früchte (saldo 6/11).
Das ist künftig in der EU nicht mehr erlaubt. Etiketten und Werbung dürfen bei Lebensmitteln neu nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Zutaten enthalten sind, die gar nicht drin sind. Dies gilt auch dann, wenn dies aus der Zutatenliste hervorgeht.
Stein des Anstosses war der Früchtetee «Felix Himbeer-Vanille Abenteuer». Auf der Verpackung waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Der deutsche Hersteller Teekanne warb: «Früchtetee mit natürlichen Aromen.» Doch der Tee enthielt keine natürlichen Aromen von Himbeeren oder Vanille. Das ist Irreführung, urteilte der Europäische Gerichtshof.
Die Schweiz kannte bis 2009 eine ähnliche Regelung: Wenn Geruch und Geschmack überwiegend durch Aromen erzeugt werden, sind Abbildungen von entsprechenden Zutaten auf der Verpackung verboten, hiess es in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Ausgenommen waren Tee, Fertiggetränke und Zuckerwaren. Doch der Artikel wurde gestrichen. Begründung: Abbau von Handelshemmnissen und Anpassung an das EU-Recht (saldo 8/10).
Wird die Schweiz nun das Urteil des EU-Gerichtshofes auch anwenden? Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit windet sich bei dieser Frage: «Wir sind der Meinung, dass ein solches Produkt in der Schweiz schon heute als täuschend beurteilt worden wäre.» Eine Änderung der Rechtsgrundlage sei nicht nötig.
Tatsächlich? Auf der Verpackung des Hirz-Joghurts «Exotic» etwa sind Kiwis, Bananen, Birnen und Physalis abgebildet. In der Zutatenliste fehlen diese Früchte. Auf Anfrage bestätigt Hersteller Nestlé, dass die Früchte nicht im Joghurt enthalten sind. Das Joghurt ist seit vier Jahren im Handel.