Ja. Eheleute sind verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen, wenn der Partner oder die Partnerin darauf angewiesen ist. Das gilt auch für die ­Kosten eines Scheidungsverfahrens. Unterstützt Ihre Frau Sie nicht freiwillig, können Sie beim Gericht von ihr einen Kostenvorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten beantragen. Dann muss vorerst Ihre Ehefrau für diese Auslagen aufkommen. Über die definitive Verteilung der Kosten entscheidet das Gericht im Scheidungsurteil.