Es kommt auf die Grösse Ihres Betriebes an. Pro Litteris ist die Inkassostelle für Inhaber urheberrechtlich geschützter ­Bücher, Zeitungsartikel, Bilder und Fotos. Sie treibt die Urheberrechts­ge­büh­ren ein – und zwar bei Betrieben, Firmen, öffent­lichen Verwaltungen, Bibliotheken und Schulen.

Diese Gebühren sind selbst dann geschuldet, wenn in einer Firma keine urheberrechtlich geschützten Werke kopiert werden. Die Tatsache, dass die Firma einen Kopierer hat oder ein anderes Gerät, das Kopien herstellen kann, genügt für die Zahlungspflicht.

Die Höhe der Vergütungen hängt von der Branche und von der Anzahl Mit­arbeiter ab. Diese Angaben sind auf der Rechnung erwähnt. Sind die entsprechenden Angaben falsch, genügt eine schriftliche ­Erklärung an Pro Litteris.

Entscheidend ist übrigens nicht nur das Kopiergerät. Hat ein Betrieb ein internes Netzwerk, an das mindestens zwei Computer angeschlossen sind, wird eine zusätzliche Pauschale fällig. Die Tabelle zeigt die Einzelheiten für das Bau­gewerbe. Betriebe aus dieser Branche mit weniger als 15 Mitarbeitern müssen keine Pauschale zahlen.

Die Pro-Litteris-Gebühr im Baugewerbe
Anzahl Angestellte / Jahresgebühr für Kopierer / Jahresgebühr für Netzwerk
15 bis 19 / 30.– / 15.–
20 bis 49 / 50.– / 25.–
50 bis 99 / 80.– / 40.–
100 bis 199 / 150.– / 75.–
200 bis 499 / 250.– / 125.–
500 bis 999 / 500.– / 250.–