­­­­Nein. Wenn klar ist, dass eine gesundheitliche Störung keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung hat, müssen Angestellte den Arbeitgeber darüber nicht informieren – weder beim Bewerbungsgespräch noch später. Das gilt auch in ­Ihrem Fall.

Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn eine Krankheit oder ein Medikament das normale «Funktionieren» am Arbeitsplatz behindert oder verunmöglicht.