Nein. Solche Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei. Sie müssen auf dem Gewinn aus dem Verkauf Ihres Wagens also keine Einkommenssteuern zahlen.

Dazu wären Sie nur dann verpflichtet, wenn Sie gewerbsmässig Autos ver­kaufen würden – also mit Autos handeln.