Nein. Schuldner der Kaufsumme ist einzig Ihr Sohn.

Ihre Unterschrift bedeutet nicht, dass Sie ebenfalls Vertragspartner des Velohändlers sind. Sie war lediglich nötig, damit der Kaufvertrag zwischen dem Händler und Ihrem Sohn zustande kommt. Denn: Damit Minder­jährige ­einen Vertrag rechtskräftig abschliessen können, benötigen sie die Einwilligung des ­gesetzlichen Stellvertreters beziehungsweise der Eltern.