Nein. Sie müssen erst mit der Stellensuche beginnen, wenn Sie wieder arbeiten können.

Die Pflicht zur Stellen­suche besteht zwar grundsätzlich schon ­während der Kündigungsfrist. Bei un­genügenden Arbeitsbemühungen drohen Einstelltage. Wer aber krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig ist, muss ­keine Arbeitsbemühungen nachweisen.