Nein. Velos müssen mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Dieses darf auch abnehmbar sein. Blinkende Lichter ­alleine sind nicht zugelassen. Obligatorisch sind zudem fest angebrachte, mindestens 10 Quadratzentimeter grosse Rückstrahler (Katzenaugen) – nach vorne weiss, nach hinten rot – sowie Rückstrahler an den Pedalen.