Ja. Zwar kann die Behörde von einer Strafe absehen, wenn ein «Notstand» besteht. Laut Bundes­gericht ist das aber höchstens der Fall, wenn Leib und Leben auf dem Spiel stehen. 

Tipp: Sie können trotzdem um Erlass der Busse bitten. Es kommt vor, dass die zuständige Behörde ein Auge zudrückt. So hat die Stadtpolizei Zürich gemäss «Tages-Anzeiger» im Jahr 2011 einem Mann die Ordnungsbusse erlassen, der mit seiner schwangeren Frau ein bisschen zu schnell zum Spital unterwegs war.