Nein. Die Sperrfrist entfällt, wenn der Vermieter dringenden Eigenbedarf für sich ­selber oder für nahe Ange­hörige geltend machen kann. Nach dem Kauf der Wohnung könnten Sie dem Mieter also kündigen, weil Sie selber einziehen wollen. Dies ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei ­Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin möglich.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie wegen Eigenbedarf ­kündigen, müssen Sie damit rechnen, dass der ­Mieter bei der Schlichtungsbehörde ein Erstreckungsbegehren einreicht. Und er kann vom ­Vermieter Schadenersatz verlangen.