Nein. Sie handelten im Interesse Ihres Kollegen, als Sie die Ambulanz riefen. Er war nicht mehr ansprechbar und konnte nicht mehr selbst entscheiden. Der Anruf war somit ­geboten. Ihr Kollege ist daher rechtlich verpflichtet, die Arztrechnung zu zahlen. Die Juristen nennen das Geschäftsführung ohne Auftrag.