Ja. Der Arzt muss einen ­Patienten fachgerecht behandeln und die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt auf­wenden. Hat Ihr Arzt das verschriebene Medikament sorgfältig aus­gewählt, kann man ihm keinen Vorwurf machen. Ein Arzt kann keine Heilung garantieren. Sie müssen also sowohl die Konsultation als auch das Medikament zahlen.