Nein. Verletzt Ihr Mieter die Ruhezeiten immer wieder und nimmt er trotz ­einer schriftlichen Mahnung ­keine Rücksicht auf andere Hausbewohner, können Sie ihm mit einer Frist von mindestens 30 Tagen aus­serordentlich auf das Ende eines Monats kündigen. Bei einer so schweren ­Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme würde auch eine Erstreckung des Mietverhältnisses abgewiesen.