Armbanduhr

«Ich habe eine teure ­Armbanduhr gekauft. Muss ich den Wert in der Steuer­­erklärung deklarieren?»

Nein. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden nicht besteuert. Sie tragen die Uhr regelmässig, deshalb gilt sie nicht als steuerpflichtige Kapitalanlage, sondern als Gebrauchsgegenstand.

Unterstützungsbeiträge

«Wir wohnen im Kanton Zürich. Unsere Tochter ist arbeitslos und wurde ausgesteuert. Wir unterstützen sie finanziell, damit sie keine Sozialhilfe beziehen muss. Können wir unsere Zahlungen in Abzug bringen?»

Nur zum Teil. Der Unterstützungsabzug ist beim Bund auf 6500 Franken und im Kanton Zürich auf 2700 Franken begrenzt.

Krankenkassenprämien

«Sind die Krankenkassenprämien im Kanton Solothurn abzugsfähig?»

Ja. Bund und Kantone gewähren für Krankenkassen-, Unfallversicherungs- und Lebensversicherungsprämien einen nach oben begrenzten Abzug: 3500 Franken für Verheiratete und 1700 Franken für Alleinstehende plus weitere 700 Franken pro Kind beim Bund, 5000 Franken für Verheiratete und 2500 Franken für ­Alleinstehende plus weitere 650 Franken pro Kind im Kanton Solothurn.

Gerichtskosten

«Ich kündigte einem Mieter. Er weigerte sich, die Wohnung am Auszugstermin zu verlassen. Mir entstanden für die behördliche Ausweisung hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Kann ich sie wenigstens bei den Steuern abziehen?»

Ja. Gerichts- und Anwaltskosten bei Streitigkeiten mit einem Mieter stellen abzugsfähige Liegenschaftsverwaltungskosten dar.

Wohnungsvermietung

«Ich vermiete neuerdings eine Wohnung. Wie werden die Mieteinnahmen besteuert?»

Bei Liegenschaften sind die Mietzins­einnahmen – nach Abzug des Aufwands für die Unterhalts- und Nebenkosten sowie der Verwaltungskosten – als Einkommen steuerbar.

Auslandsrente

«Ich erhalte aus den ­Niederlanden eine Altersrente. Seit letztem Jahr werden mir davon 15 Prozent Steuern ab­gezogen. Muss ich die Rente zusätzlich auch noch in der Schweiz versteuern?»

Ja. Im Jahr 2021 änderte das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Niederlanden. Seither dürfen die Niederlande maximal 15 Prozent der Rente besteuern. Auch die Schweiz darf die Rente besteuern. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt und die Steuer in Holland berücksichtigt wird, müssen Sie in der Schweiz aber nur zwei Drittel des Nettobetrages der Rente als Einkommen deklarieren.

Einsprache

«Ich habe die definitive Veranlagung erhalten und bin damit nicht einverstanden. Ist eine Ein­sprache kostenpflichtig?»

Einsprachen sind in den meisten Kantonen kostenlos – ausser es handelt sich um eine Ermessens­ein-schätzung – weil zum Beispiel keine Steuererklärung eingereicht wurde. Die Einsprache hat schriftlich zu erfolgen, ein E-Mail genügt nicht. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Steuerveranlagung.

Nebenerwerb

«Letztes Jahr machte ich mich im Nebenerwerb selbständig. Daneben bin ich nach wie vor angestellt. Die Einnahmen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit waren tiefer als meine Auslagen. Sind die Auslagen trotzdem voll abzugsfähig?»

Ja, der Verlust aus der selbständigen Erwerbstätigkeit kann in Abzug gebracht werden.

Versicherungsprämien

«Ich habe im Kanton Aargau ein Einfamilienhaus gekauft. Kann ich die Versicherungsprä­mien bei den Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug bringen?»

Nur teilweise. Voll abzugsfähig sind die Sachver­sicherungsprämien für Brand-, Wasserschaden-, Glasbruch-, Gebäudehaftpflicht- und Erdbebenversicherung. Die Prämien für andere Versicherungen wie etwa Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind nicht abzugsfähig.

Gemälde

«Ich habe von meiner ­verstorbenen Mutter wertvolle Bilder geerbt. Muss ich diese als Vermögen versteuern?»

Ja. Nur Bilder von geringem Wert gehören zum steuerfreien Hausrat. Wertvolle Gemälde hingegen gelten grundsätzlich als ­Kapitalanlage und müssen daher als Vermögen versteuert werden.

Spende

«Ich möchte ein Museum unterstützen. Ist dafür ein Abzug möglich?»

Ja, falls es sich beim betreffenden Museum um eine steuerbefreite Institution handelt, die auf der kantonalen Spendenliste aufgeführt ist. Die maximal zulässigen Abzüge sind kantonal unterschiedlich. Beim Bund und in vielen Kantonen ist der Abzug auf maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens beschränkt.

Lottogewinn

«Ich habe im Lotto 50 000 Franken gewonnen. Muss ich den Gewinn als Einkommen versteuern?»

Nein. Lotteriegewinne bis zu 1 Million Franken sind steuerfrei. Das gilt sowohl für die Einkommens- als auch für die Verrechnungssteuern.

Maklerprovision

«Ich habe mein Ferienhaus im Kanton Bern durch eine Maklerin verkaufen lassen. Kann ich ihre Provision von den Steuern abziehen?»

Ja. Die Maklerprovision inklusive Mehrwertsteuer gehört zu den Anlagekosten, die bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden können.

Stipendium

«Ich bin Student und erhalte ein Stipendium. Muss ich es versteuern?»

Nein. Stipendien sind steuerfrei. 

Unterstützungsabzug

«Ich wohne im Kanton ­Zürich. Meine Mutter bezieht eine IV-Rente und ist oft knapp bei Kasse. Ich unterstütze sie fi­nanziell. Kann ich dafür einen Abzug geltend ­machen?»

Ja. Unterstützungsleistungen an ganz oder teilweise erwerbsunfähige Personen, die nicht selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, sind beim Bund und in den meisten Kantonen teilweise abzugsfähig. Beim Bund beträgt der Unterstützungsabzug maximal 6500 Franken, in Zürich 2700 Franken.

Schenkung

«Meine Eltern wollen mir ihre Eigentumswohnung im Kanton Bern schenken. Fallen Steuern an?»

Nein. Im Kanton Bern sind direkte Nachkommen von der Schenkungssteuer befreit. Eine Handänderungssteuer fällt nicht an, und die Grundstückgewinnsteuer wird bei einer Schenkung aufgeschoben. Sie wird erst fällig, wenn Sie die Wohnung später verkaufen.

Aktienhandel

«Ich kaufe und verkaufe gelegentlich Aktien. Muss ich den Gewinn ­jeweils als Einkommen versteuern?» 

Nein. Kapitalgewinne von Aktien im Privatvermögen sind steuerfrei. Sie wären höchstens steuerpflichtig, wenn Sie im grossen Stil mit Aktien handeln würden. In einem solchen Fall riskiert man, als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft zu werden.

Steuererklärung

«Ich bin 86 und bin un­sicher beim Ausfüllen der Steuererklärung. Wer kann mir helfen?»

Wenden Sie sich an Ihr Gemeindesteueramt. Zudem bietet Pro Senectute für ­Senioren einen günstigen Steuererklärungsdienst an.

Pflegeheimkosten

«Meine Mutter lebt seit letztem Jahr im Pflegeheim. Sie ist auf rund eineinhalb Stunden Pflege pro Tag angewiesen. Die Kosten dafür zahlt sie selber. Sind sie abzugsfähig?»

Ja. Behinderungsbedingte Kosten sind voll abzugsfähig. Die Kosten gelten dann als behinderungsbedingt, wenn der Pflegeaufwand mehr als 60 Minuten täglich beträgt.