Ja. Denn die AGB der Swisscom sehen Mahnspesen von 30 Franken pro Mahnung vor. Mahngebühren sind nur geschuldet, wenn sie im Vertrag betragsmässig klar vereinbart wurden. Gegenüber dem K-Tipp erklärt die Swisscom, sie verzichte auf die Mahngebühr, wenn ein Kunde seit mehr als einem Jahr nie gemahnt werden musste und er die Rechnung nach Erhalt der Mahnung sofort zahle.