Ja. Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des Verdienstausfalls. Als Sie erneut 50 Prozent arbeiten konnten, musste Ihr Arbeitgeber den Lohn für diese 50 Prozent wieder aus der eigenen Tasche zahlen. Sie hatten somit nur noch die Hälfte der bis dahin erhaltenen Kurzarbeitsentschädigung zugut. Die andere Hälfte müssen Sie zurückzahlen, da die zu hohen Lohnzahlungen Ihres Chefs irrtümlich erfolgt sind. Der Arbeitgeber wiederum muss allenfalls zu Unrecht bezogene Kurzarbeitsentschädigungen an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen.