Nein. Im Rentenalter sind Sie bei der Pensions­kasse nicht mehr aktiv versichert. Deshalb muss der Vorbezug nicht mehr zurück. Das gilt unabhängig davon, ob Sie von der Kasse jetzt die Rente beziehen, ob Sie bei der Pensionierung das Kapital bar bezogen haben – oder ob Sie einen Mix aus Rente und Kapitalbezug gewählt haben.