Nein. Sie müssen das für die Eigentumswohnung vorbezogene Geld nicht an Ihre Pensionskasse zurückzahlen, da Sie bereits pensioniert sind. 

Ihre Rente wurde, gestützt auf Ihr Alterska­pital zum Zeitpunkt der ­Pensionierung, berechnet. ­Diese Altersrente bleibt grundsätzlich lebenslänglich gleich – es sei denn, die Pensionskasse erhöht die Rente freiwillig.