Ja. Das ergibt sich aus der  «Mittel- und Gegen­stän­deliste», die Teil des Krankenversicherungsgesetzes ist. Auf dieser Liste sind alle medizinischen Hilfsmittel aufgezählt, die von der Grundversicherung bezahlt werden, falls der Arzt sie verordnet – zum ­Beispiel Stütz­verbände, Ab­sauggeräte, Krücken, Prothesen, Halskragen, ­Insulinspritzen, Inkontinenzhilfen, In­halations­ap­pa­rate, Kniebewegungsschienen oder Blu­t­zucker­mess­g­e­räte. Rollstühle sind auf dieser Liste nicht aufgeführt, also müssen die Krankenkassen dafür aus der Grundversicherung nichts zahlen.    

Haben Sie bei einer Krankenkasse aber Zusatzversicherungen, prüfen Sie deren Leistungskataloge. Einige dieser Zusätze übernehmen nämlich zumindest einen Teil der Rollstuhlkosten. Bei der Hel­sana ist das etwa bei der Zusatzversicherung «Top» der Fall.

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