Nein. Sie müssen dem künftigen Mieter keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren. Benötigt er ­einen Grundrissplan, soll er sich direkt an den ­Vermieter wenden. Als Mieter müssen Sie lediglich Wohnungsbesich­tigungen durch den Vermieter und dessen Hilfspersonen akzeptieren. Und dies auch nur dann, wenn die Besichtigungen für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung der Wohnung notwendig sind. Auch muss der Vermieter allfällige Besichtigungen frühzeitig ankündigen.