Nein. Gleich das Lavabo auszuwechseln, wäre bei ­einem Kratzer unverhältnismässig. Bei geringfügigen Mängeln und Schönheitsfehlern muss sich der Vermieter mit einer Entschädigung für den Minderwert begnügen. 
Nichts mehr bezahlen müssten Sie dann, wenn die Lebensdauer des Lavabos bereits abgelaufen wäre – wenn es also schon 35 Jahre alt wäre.