Ja. Apotheken dürfen die Beratungsgebühr mehrfach verlangen. Patienten haben zwei Möglichkeiten, diese Gebühr nur einmal zu zahlen oder gar nicht: Sie beziehen eine möglichst grosse Menge des benötigen Medikaments auf einmal. Oder sie suchen sich eine Apotheke, die auf diese Gebühr verzichtet. Es gibt viele davon.