Nein. Einpersonenbetriebe ohne Angestellte sind nicht gebührenpflichtig, wenn der Inhaber erstens bereits am Wohnsitz angemeldet ist und zweitens im Betrieb keine Kunden empfängt.

Sollte der Einpersonenbetrieb Kunden empfangen, so muss er nur Gebühren zahlen, falls im Kundenbereich Radio- oder TV-Programme konsumiert werden können.