Eine Mieterin aus dem Kanton Solothurn beschwerte sich regelmässig bei der Verwaltung über die anderen Mieter. Sie kontrollierte etwa den Wäscheraum, stellte der Verwaltung Fotos aufgehängter Wäsche zu und äusserte sich herablassend über das Privatleben anderer Mieter. Der Vermieter ermahnte sie schriftlich, deren ­Privatsphäre zu wahren. Die Frau hielt sich nicht daran. Darauf kündigte ihr der Vermieter aus­serordentlich mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende des folgenden Monats. Laut dem Richteramt Solothurn-Lebern sowie dem Solothurner Obergericht zu Recht: Sie habe die Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere Mieter verletzt.

Obergericht SO, Urteil ZKBER.2019.67 vom 11.11.2019