Ein Waadtländer Uhrmacher wurde von ­seinem Vorgesetzten wiederholt rassistisch beleidigt. Der Mann beschwerte sich bei der ­Personalabteilung, die ihn versetzte. Der ehemalige Vorgesetzte ging den Mann weiterhin rassistisch an, ohne dass der Betrieb etwas unternahm. Der Betroffene erkrankte. Dann erhielt er wegen angeblich schlechter Leistung die Kündigung. Er forderte beim Zivil­gericht Yverdon-les-Bains VD eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Er erhielt fünf Monatslöhne von total 23 250 Franken zugesprochen. Der Arbeitgeber habe das Mobbing nicht verhindert, was zur Erkrankung geführt habe. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 4A_215/2022 vom 23. August 2022