Eine Genferin mietete eine Wohnung in einer Siedlung, in der auch ihre Eltern Mieter waren. Sie tauschten die Wohnungen. Der Vermieter tolerierte dies fast 20 Jahre lang. 2016 forderte er die Mieter auf, in ihre ursprünglichen Wohnungen zurückzukehren. Als sie nicht Folge leisteten, kündigte er die zwei Mietverträge wegen nicht bewilligter Untermiete. Die Tochter wehrte sich erfolgreich: Das Miet- und das Kantonsgericht Genf erachteten die Kündigungen als missbräuchlich. Das sieht auch das Bundesgericht so: Durch das Verhalten des Vermieters sei ein Mietvertrag über die tatsächlich bewohnten Wohnungen zustande gekommen.

Bundesgericht, Urteil 4A_431/2019 vom 27.2.2020