Wenn im Vertrag kein Kündigungstermin vereinbart ist, gilt das Gesetz. Demnach können separat vermietete Parkplätze auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden. Das bedeutet: Sie können den Parkplatz mit einer Frist von einem Monat auf den entsprechenden Tag kündigen. Verfrüht aus dem Mietvertrag aussteigen könnten Sie dann, wenn Sie einen Ersatzmieter finden.
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